Wir suchen
Uns fehlt keine Arbeitskraft. Uns fehlt eine Befugnis.
Gesucht wird eine Juristin oder ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt. Ehrenamtlich, in Einzelfällen, ohne Dienstplan. Warum das für die Menschen, die zu uns kommen, so viel ändern würde, steht hier auf einer Seite.
Woran wir regelmäßig anstoßen
Wir hören zu, sortieren Unterlagen, achten auf Fristen, formulieren mit und verweisen weiter. Was wir nicht dürfen, ist der Schritt danach: sagen, ob jemand im Recht ist. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG sind uns nicht erlaubt, und wir halten uns daran.
In der Praxis sieht das so aus: Jemand sitzt mit einer Kündigung oder einem Bescheid bei uns, wir haben die Frist gefunden und die Unterlagen geordnet, und dann müssen wir sagen: „Ab hier brauchen Sie jemanden mit Zulassung.“ Manche gehen dorthin. Manche nicht, weil sie sich das nicht zutrauen oder weil sie glauben, es nicht bezahlen zu können. Genau diese Fälle bleiben uns hängen.
Was sich mit Ihnen ändern würde
Das Rechtsdienstleistungsgesetz sieht für unentgeltliche Hilfe einen Weg vor. Nach § 6 Abs. 2 RDG sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen zulässig, wenn sie durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt erbracht werden oder unter deren Anleitung erfolgen.
Der zweite Halbsatz ist der entscheidende. Er bedeutet: Was wir heute abbrechen müssen, könnten wir unter Ihrer Anleitung zu Ende bringen. Sie müssten nicht jeden Fall selbst führen. Es würde genügen, dass Sie ansprechbar sind und im Zweifel sagen, ob wir auf dem richtigen Weg sind.
Was Sie das kosten würde
Nach dem, was bei uns auf dem Tisch liegt, wären das einige wenige Fälle im Monat oder Jahr. In den meisten davon ginge es um eine kurze Rückmeldung, ob eine Einschätzung trägt. Ein voller Fall wäre die Ausnahme, und auch dann entscheiden Sie selbstverständlich eigenständig, ob Sie ihn übernehmen.
Was wir uns vorstellen
- Mitgliedschaft genügt schon und ist nach Rücksprache gegebenenfalls auch entbehrlich als Entgegenkommen für die Unterstützung
- Wer Mitglied wird und im Einzelfall erreichbar ist, hilft uns bereits erheblich. Alles Weitere ist freiwillig.
- Einzelfälle statt Sprechstunde
- Wir würden Sie in keinen Dienstplan schreiben und Sie auch nicht auf dieser Website als Ansprechperson führen. Wir fragen, wenn wir anstoßen, und Sie sagen zu oder ab.
- Eine zweite Meinung, bevor wir jemanden losschicken
- Häufig geht es nur um die Frage, ob eine Einschätzung trägt und ob wir jemanden an die richtige Stelle schicken.
- Pro bono, wenn Sie möchten
- Sind Sie zugelassen und wollen im Einzelfall ein Mandat übernehmen, ist das großartig. Bedingung ist es ausdrücklich nicht.
Was wir nicht erwarten
- Keine Mandatsübernahme, wenn Sie das nicht möchten.
- Keine Vertretung vor Gericht.
- Keine Erreichbarkeit rund um die Uhr und keine festen Zeiten.
- Keine kostenlose Kanzleiarbeit für den Verein. Wir suchen jemanden für die Menschen, die zu uns kommen, und nicht einen Hausjuristen für uns.
Was vorher schriftlich geklärt wird
Bevor Sie irgendetwas übernehmen, halten wir gemeinsam fest, wie weit Ihre Anleitung reicht, wer wofür haftet, wie es um die Versicherung steht und, falls Sie zugelassen sind, was Ihr Berufsrecht dazu sagt.
Wir erwarten nicht, dass Sie das für uns herausfinden. Wir erwarten von uns, dass es geklärt und aufgeschrieben ist, bevor der erste Fall auf dem Tisch liegt. Wenn dabei herauskommt, dass etwas nicht geht, dann geht es eben nicht. Auch das wäre ein brauchbares Ergebnis.
Warum es sich lohnt
Die Menschen, die zu uns kommen, sind selten die mit den großen Fällen. Es sind die, bei denen es an einer kleinen Stelle klemmt und niemand da ist, der einmal draufschaut. Für ein paar Stunden im Monat könnten Sie den Unterschied machen zwischen „Wir dürfen leider nicht“ und „Wir haben das geprüft, und so geht es weiter“.
Melden Sie sich direkt
Am besten per E-Mail unmittelbar an den Ersten Vorsitzenden, nicht über das allgemeine Formular. Ein formloser Zweizeiler genügt, und Sie verpflichten sich zu nichts, wenn Sie erst einmal fragen, was wir uns eigentlich vorstellen. Eine direkte Durchwahl bekommen Sie auf Anfrage.
Leon Hambloch, Erster Vorsitzender
Leon.Hambloch@puls-nrw.de
0211 830 22 77 9
(Vereinstelefon, Mo–Fr 14–20 Uhr · Sa 12–20 Uhr)
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