Beiträge
Was die Mitgliedschaft kostet.
Offen aufgeschrieben, damit niemand nachfragen muss. Und mit einer Regelung für alle, bei denen das Geld gerade knapp ist.
Ordentliches Mitglied
48,00 €
im Jahr
- Voller Jahresbeitrag für alle, die nicht unter eine Ermäßigung fallen
- Bei Eintritt nach dem 30. Juni nur die Hälfte für das laufende Jahr
- Jederzeit kündbar
Ermäßigt
24,00 €
im Jahr
- Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- Rentnerinnen und Rentner
- Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 30
- Auszubildende in der ersten Berufsausbildung
- Studierende bis zu drei Jahre im Erststudium
Einmalig bei Aufnahme
18,00 €
einmalig
- Bearbeitung des Aufnahmeantrags
- Erstellung der Vereinsurkunde
- Versicherter Versand der Urkunde
Wenn das Geld nicht da ist
Niemand soll wegen des Beitrags draußen bleiben. Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand Beiträge stunden oder ganz oder teilweise erlassen, wenn eine wirtschaftliche Notlage oder eine soziale Härte vorliegt. Ein kurzer, formloser Satz an info@puls-nrw.de genügt, um das Thema anzustoßen.
Wie eingestuft wird
Maßgebend ist Ihr Status am 1. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres. Wenn sich daran etwas ändert, teilen Sie es dem Vorstand bitte mit; berücksichtigt wird die Änderung dann im Folgejahr.
Für die Ermäßigung brauchen wir einen Nachweis, zum Beispiel den Rentenbescheid, den Schwerbehindertenausweis, die Ausbildungs- oder Studienbescheinigung. Sie können ihn dem Antrag beilegen oder uns später zeigen. Schwärzen Sie darin bitte alles, was wir nicht brauchen: Beträge, Renten- und Versicherungsnummern, Kontodaten. Für uns zählt nur, dass die Ermäßigung zutrifft.
Fälligkeit und Zahlung
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresbeitrag ist zum dritten Werktag im Januar für das laufende Jahr im Voraus fällig. Gezahlt wird per Überweisung auf das Vereinskonto oder in bar. Bargeld nimmt ausschließlich der Kassenwart entgegen und quittiert es.
Bei Zahlungsverzug kann der Verein ab der ersten Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € erheben.
Wer nichts zahlt
Ehrenmitglieder sind für die Dauer ihrer Ernennung beitragsfrei.
Rechtlicher Stand
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die vollständige Fassung senden wir Ihnen auf Anfrage zu.